| Kluges Investieren wird unterstützt |
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Die effiziente dezentrale Energiegewinnung mit Blockheizkraftwerken schont fossile Ressourcen und trägt zur Minimierung konventioneller Kraftwerkskapazitäten und Reduzierung der CO2-Emissionen bei. Staatliche Programme fördern deshalb Ihre Investition in die Kraft-Wärme-Kopplung nachhaltig. Da die Förderbedingungen des öfteren der aktuellen Entwicklung angepasst werden, ist es ratsam, sich auf den Webseiten der Träger über den augenblicklichen Stand zu informieren. Gerne informieren wir Sie natürlich auch persönlich in einem Beratungsgespräch zu den derzeitigen Konditionen.
KfW-KrediteDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstigen Kredite mit fester Laufzeit und tilgungsfreien Anlaufjahren. Sie finanziert die Errichtung, Erweiterung oder den Erwerb von KWK-Anlagen gemäß Ihrer Programme "Effizient Sanieren" und dem "ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm". Die Förderung ist kombinierbar mit Fördermitteln anderer Träger. Anlagen, die streng wärmegeführt und mit Biomasse betrieben werden, erhalten eine Förderung nach dem Programm "Erneuerbare Energien".
Einspeisevergütung für Ihren StromNicht selbst verbrauchter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und durch den Stromnetzbetreiber bezahlt. Der Preis, den Sie für Ihren BHKW-Strom erhalten, richtet sich nach dem verwendeten Brennstoff. Bei den Brennstoffen Heizöl oder Erdgas wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gezahlt. Anlagen unter 50 kW erzielen danach 10 Jahre lang garantiert 5,11 Ct/kWh, Anlagen darüber 6 Jahre lang 2,1 Ct/kWh, auch für selbstgenutzten Strom. Bei Einspeisung kommt dazu ein Aufschlag in Höhe des durchschnittlichen Baseload-Strompreises der Strombörse EEX in Leipzig zuzüglich des Anteils der vermiedenen Netznutzungentgelte. Beim Betrieb mit Biomasse wie Pflanzenöl, Bioethanol, Biogas oder Pellets wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.
Rückerstattung der EnergiesteuerBei KWK-Anlagen mit einem Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 70%, die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen, erhalten Sie die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) zurück! Für Erdgas werden demnach 0,55 Ct/kWh, für Flüssiggas 6,06 Ct/kWh und für leichtes Heizöl 6,135 Ct/kWh (sonstige Heizöle 2,5 Ct/kWh) erstattet. |


